Hundeführerschein Theorie
Seit dem 1. Juli 2013 ist es in Niedersachsen als Ersthundebesitzer Pflicht, einen Sachkundenachweis zu erbringen: den sogenannten Hunde-Führerschein.
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Für die Prüfung benötigst du ein Internetfähiges Gerät (Smartphone, Laptop oder Tablet).
Die Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice Fragen aus 7 Themengebieten mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, von denen eine zutreffend ist. Um die Prüfung zu bestehen, muss mindestens 70 % richtig sein. Ihr habt 45 Minuten Zeit um die Prüfung zu absolvieren.
Die Prüfung findet in Oldenburg ohne Hund statt. Standort wird vorher mitgeteilt.
Die Stornofrist beträgt 4 Tage vor dem Termin.
Bei nicht bestehen der Prüfung ist der Betrag ebenfalls zu zahlen.
Veranstaltungsort
Termine
Offene Gruppe
Fortlaufende Termine mit variablen Teilnehmer:innen. Du kannst jeden Termin einzeln buchen.