Hundeführerschein Praxis
Hundeführerschein Praxis
Seit dem 1. Juli 2013 ist es in Niedersachsen als Ersthundebesitzer Pflicht, einen Sachkundenachweis zu erbringen: den sogenannten Hunde-Führerschein.
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
In der Praxis treffen wir uns an einem öffentlichen Ort.
Inhaltlich geht es um die Fähigkeit, einen Hund verantwortungsvoll durch verschiedene Situationen zu führen, ohne dabei eine Gefährdung für den öffentlichen Raum darzustellen. Die Auswertung und Bescheinigung erhaltet ihr direkt im Anschluss.
Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten.
Bei nicht bestehen der Prüfung ist der Betrag ebenfalls zu zahlen.
Die Stornofrist beträgt 3 Tage vor dem Termin.
Veranstaltungsort
Termine
Offene Gruppe
Fortlaufende Termine mit variablen Teilnehmer:innen. Du kannst jeden Termin einzeln buchen.